Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ANDERSschreiben Sabine Anders

Aktualisiert 16.12.2021

I. Allgemeines

1. Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ANDERSschreiben Sabine Anders (kurz AS), Lindenblütenweg 23, 88634 Herdwangen-Schönach, Deutschland, sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil zwischen AS und dem Auftraggeber (AG) und gelten für sämtliche von AS angebotenen und zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte und sonstige Leistungen.
2. AG ist, wer die Durchführung des Auftrags schriftlich oder mündlich veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist AS bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für AS keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
3. Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für alle Folgegeschäfte.
4. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt. Dies gilt auch, wenn diesen seitens AS nicht widersprochen wird.

II. Angebot, Kostenvoranschläge, Vertragsabschluss

1. Umfang und Bedingungen, Aktualisierungen und Änderungen der vertraglichen Leistungen und das Honorar ergeben sich aus den Vereinbarungen zwischen AS und dem AG. Der Vertrag zwischen AS und dem AG kommt dadurch zustande, dass der AG ein Angebot von AS durch Unterfertigung dieses Angebots oder durch Bestätigung annimmt. Die Anbotslegung und die Annahme können schriftlich, per Telefax oder per e-Mail erfolgen. Änderungen und Ergänzungen eines mit AS geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform (schriftlich, per Telefax oder e-Mail).
2. Briefing: Basis der Arbeit von AS bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird das entsprechend gegengezeichnete Protokoll zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
3. Kostenvoranschläge: In jedem Fall sind dem AG vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge zu unterbreiten. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, für die Richtigkeit wird jedoch keine Gewähr übernommen. Die Angebote von AS sind freibleibend und unverbindlich.
4. Sind im Verlauf einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so haftet AS grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen externer Dienstleister.

III. Auftragsabwicklung

1. AS liefert suchwortoptimierte Webtexte oder Printtexte.
2. Erstellt AS für den AG ein Konzept oder leistet AS andere Vorarbeiten in Hinblick auf die Hauptleistung (Präsentationen, Entwürfe etc), so kann der gesamte damit verbundene Personal- und Sachaufwand an den Vertragspartner verrechnet werden, auch wenn dieses Konzept nicht verwirklicht wird oder der AG die Verwirklichung Dritten überträgt. Die Personalstunde wird dabei mit netto Euro 110,- angesetzt. Mit der Bezahlung des Aufwands erwirbt der AG keine Rechte an diesen Arbeiten und darf diese in keiner Form nutzen.
3. AS erbringt Leistungen nur aufgrund eines zwischen AS und dem AG konkret vereinbarten Konzeptes. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, hat der AG ein angemessenes Entgelt zu leisten, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Als angemessenes Entgelt für den Personalaufwand wird zumindest der in Pkt III Abs 2 angeführte Stundensatz vereinbart.
4. Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des AG.

IV. Mitwirkung des Kunden

1. Der AG legt AS alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und informiert AS unverzüglich von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind oder Bedeutung haben könnten, auch wenn sie erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
2. Der AG verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit AS im Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt und in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Eine Genehmigung gilt als rechtzeitig erteilt, wenn das von AS gesetzte Datum für die Genehmigung nicht überschritten wird.
3. Bei Zeitverzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich von AS liegen, wird der daraus entstehende Mehraufwand zeitlich erfasst und nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet.
4. Bei Zeitverzögerungen, die eine termingerechte Durchführung des Auftrags gefährden und nicht im Verschulden von AS liegen, steht AS ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene externe Kosten werden zu 100% an den AG weiterberechnet und der bislang entstandene interne Aufwand nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet und sind vom AG zu bezahlen.
5. Der AG erlaubt AS, ihn und konkret abgewickelte Projekte und erbrachte Dienstleistungen als Referenz und zwar auch in der Öffentlichkeit zu nennen.

V. Honorar & Preise

1. Alle in Angebot/Vertrag/Kalkulation aufgeführten Preise verstehen sich netto (zuzüglich der bei Vertrags­abschluss geltenden Umsatzsteuer).
2. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, so hat der AG ein angemessenes, branchenübliches Entgelt (zumindest aber das in Pkt III Abs 2 angeführte) zu bezahlen.
3. Sofern AS im Zusammenhang mit der erteilten Auftragsabwicklung Provisionen oder sonstige Vorteile Dritter erhalten sollte, verbleiben diese ausschließlich bei AS und mindern diese den Entgeltanspruch gegenüber dem AG nicht.

VI. Rücktritt/Storno

1. Der AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit AS jederzeit zu kündigen, außer es ist im einzelnen Auftrag etwas anderes bestimmt. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den AG mit feststehender Auftragssumme ohne wichtigen Grund gelten folgende allgemeine Stornoregelungen:
– Bis 2 Wochen vor Lieferdatum: 40% der Auftragssumme
– Bis 1 Woche vor Lieferdatum: 80% der Auftragssumme
– Danach 100% der Auftragssumme.
Wenn die Auftragssumme nicht feststeht, da nach Stunden abgerechnet wird, wird der auf Erfahrungsbasis geschätzte Stundenaufwand für den gesamten Auftrag als Auftragssumme festgelegt und gelten die oben angeführten Stornosätze.
AS wird in diesem Fall von jeder weiteren Leistungspflicht endgültig befreit. Diese Rechtswirkung und damit die Fälligkeit des Entgeltes treten spätestens mit der Erklärung des AG ein, die vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr zu benötigen, jedenfalls aber dann, wenn aus den Umständen klar wird, dass der AG die Leistungen von AS nicht mehr abnehmen wird.
Der AG stellt darüber hinaus AS von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Die externen Kosten sind in jedem Fall der Stornierung durch den AG zu bezahlen.
2. Stornierung des Auftrags aus Gründen höherer Gewalt: Der bereits bezahlte Vorschuss verbleibt bei AS bzw. sind die bisher geleisteten Tätigkeiten abzugelten.
3. Sollte AS in Lieferverzug geraten, ist ein Rücktritt des AG vom Vertrag nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung und bei grobem Verschulden von AS zulässig.
4. Tritt der AG vom Vertrag aus wichtigem Grund zurück, ist er verpflichtet, AS diesen wichtigen Grund schriftlich nachzuweisen. Sämtliche bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen von AS und auch sämtliche externe Kosten sind auch in diesem Fall vom AG entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen zu bezahlen. Sofern keine Honorarsätze vereinbart wurden, ist ein angemessenes Entgelt (zumindest aber das in Pkt III Abs 2 vereinbarte) durch den AG zu begleichen. Liegt ein (Teil-)­Verschulden des AG am wichtigen Grund vor, so gilt Pkt VI Abs 1.
5. AS ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzukündigen, insbesondere in folgenden Fällen:
– wenn die Ausführung des Werkes, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird
– wenn sich der AG weigert, auf Verlangen von AS Vorauszahlung zu leisten, oder Teilrechnungen nicht fristgerecht begleicht bzw. trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden
– falls über das Vermögen des AG ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. In diesen Fällen gebührt AS das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen. Die externen Kosten sind durch den AG zu bezahlen.
6. AS ist zudem berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist durch ordentliche Kündigung zu beenden. Weiters ist AS berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis, einzelne vertragliche Rechte (zB Subvollmachten) und Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen oder sich von Dritten vertreten zu lassen. Im Falle der ordentlichen Kündigung oder der Übertragung des Vertrages wird AS den AG informieren und ist AS zudem berechtigt, die bisher angefallenen Leistungen gegenüber dem AG entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen (bei einer vereinbarten Auftragssumme anteilig entsprechend der erbrachten Leistungen) abzurechnen und ist der AG zur Zahlung der Rechnungssumme verpflichtet. Die externen Kosten sind durch den AG zu bezahlen. Wird der gesamte Vertrag oder einzelne vertragliche Verpflichtungen übertragen, haftet AS nicht für die Leistungserbringung des Dritten, der AG wendet sich ab dem Zeitpunkt der Vertragsübertragung ausschließlich an diesen Dritten.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Bei feststehendem Auftragsvolumen (Pauschale):
– Anzahlung: Nach Vertragsunterzeichnung und nachfolgender Rechnungslegung ist eine Anzahlung in Höhe von 40% der Gesamtsumme zu leisten.
– Restzahlung: Die Restzahlung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung nach erfolgter Auftragserfüllung zu tätigen.
– Externe Kosten (wie zB Dienstleistungen Dritter) sind vom AG unverzüglich zu begleichen und auf Anforderung ist hierauf ein entsprechender Vorschuss zu leisten.
2. Steht die Höhe des Entgelts bei Vertragsabschluss noch nicht genau fest, da es nach Stunden oder nach erbrachten Teilleistungen berechnet wird, so ist AS berechtigt, in angemessenen Abständen, zumindest aber monatlich, Zwischenabrechnungen vorzunehmen. Der sich aus einer derartigen Zwischenabrechnung ergebende Betrag ist mit Rechnungslegung fällig und binnen 14 Tagen zu bezahlen.
3. Der AG ist verpflichtet das vereinbarte Entgelt vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen. Zahlungen des AG gelten als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Zahlungsfrist auf dem in der Rechnung angeführten Girokonto gut gebucht werden.
4. Bezahlt der AG das vereinbarte Entgelt an AS nicht termingerecht, so ist unter Setzung einer 14tägigen Nachfrist zu mahnen. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Entgelt vollständig bezahlt wurde, ist AS berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen. In diesem Fall ist AS sofort ab erstmaligem Zahlungsverzug von jeder weiteren Leistungsverpflichtung – bis zum Eingang des Entgelts – frei. Zu diesem Zeitpunkt von AS bereits erstellte Unterlagen, Konzepte usw. hat AS dem AG zu übergeben, wobei AS erst nach vollständiger Bezahlung zur Aushändigung verpflichtet ist.
5. Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist AS berechtigt, für jede Mahnung Euro 10,- an Mahnspesen zu verrechnen. Weiters werden auch ohne Mahnung Verzugszinsen von 14% p.a. verrechnet. Sämtliche mit der Eintreibung der Forderung von AS verbundene Kosten trägt der AG. Sämtliche Zahlungen des AG werden auf die älteste offene Forderung angerechnet.
6. Soweit es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, ist dem AG verwehrt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von AS aufzurechnen. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des AG sind ausgeschlossen.

VIII. Haftung/Gewährleistung

1. AS haftet generell nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden sowie für reine Vermögensschäden.
2. Für den Fall, dass vom AG Materialien zur Verfügung gestellt werden (zB Ansichtsexemplare) trägt der AG die Gefahr des Untergangs, Verlust oder Beschädigung, soweit sie nicht zumindest auf grobe Fahrlässigkeit von AS zurückzuführen ist.
3. AS haftet nicht für einen bestimmten Umsatzerfolg oder einen bestimmten Ertrag oder eine Erhöhung der Besucherzahlen auf der Website des AG.
4. AS haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die AS keine Einflussmöglichkeit hat oder die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
5. Etwaige Mängel sind durch den AG unverzüglich anzuzeigen und zu belegen. Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung oder die gelieferte Ware die allgemein üblichen oder die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften nicht aufweist. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den AG nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, vielmehr ist AS innerhalb angemessener Frist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl kann der AG nach seiner Wahl die vereinbarte Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Ansprüche gegen AS wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Mangels, spätestens aber 2 Jahre nach Abnahme der Leistung. Im Übrigen gelten die Verjährungsvorschriften des BGB..

IX. Rechtseinräumung

1. Der Inhalt sämtlicher Unterlagen und Informationen wirtschaftlicher, finanzieller oder technischer Art, die der AG von AS erhält, sind unabhängig von einer derartigen Kennzeichnung vom AG als vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AS kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
2. Alle Leistungen von AS einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte, Textentwürfe, Programme, Dokumentationen etc), auch einzelne Teile daraus, verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke im zeitlich unbeschränkten Eigentum von AS und können jederzeit – insbes. bei Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. der Zusammenarbeit mit dem AG – zurückverlangt werden.
Der AG erwirbt mit der vollständigen Erfüllung all seiner Verpflichtungen nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beschränkte Recht eingeräumt, diese Leistungen in unveränderter Form, zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang zu benutzen.

X. Urheber-, Leistungsschutz- und Markenrechte

AS ist gegenüber Ansprüchen Dritter vom AG freigestellt, insbesondere falls Urheber- oder Leistungs­schutzrechte wegen benutzter Texte, Logos, Bilder, Musik etc. geltend gemacht werden. Sämtliche fremde Urheberrechtslizenzen, Copyrightgebühren, Tantiemen und dergleichen sind vom AG an die Bezugsberechtigen zu entrichten. Der AG entbindet AS von jeder diesbezüglichen Verantwortung und Verpflichtung und wird AS diesbezüglich schad- und klaglos halten.

XI. Datenschutz

Der AG wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden. Der AG erteilt seine Zustimmung, dass sämtliche personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertragsverhältnisses von AS gemäß den Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes samt der jeweiligen Neben- und Nachfolgegesetze in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden, und dass derartige Daten von AS zum Zwecke der Weiterentwicklung, der Bedarfsanalyse, der Beratung des jeweiligen AG, der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten sowie Direktmarketingaktionen und generell für Werbung von AS verwendet werden können. Der AG erteilt diesbezüglich insbesondere seine Zustimmung, von AS zu Werbezwecken telefonisch, per e-Mail, SMS oder Telefax kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom AG jederzeit gegenüber AS widerrufen werden.

XII. Schlussbestimmungen

1. Als Erfüllungsort gilt grundsätzlich der Sitz von AS als beiderseits vereinbart.
2. Als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gilt das für den Sitz von AS örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. AS ist wahlweise berechtigt, ein anderes, für den Vertragspartner zuständiges Gericht anzurufen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Die Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen wird nicht dadurch berührt, dass eine oder mehrere der Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten. Für diesen Fall gilt eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall zudem eine solche Regelung (wirtschaftlich der unwirksamen Regelung am nächsten kommende wirksame Regelung) auf Wunsch einer der beiden Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren.
5. Die AGB sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese nur, soweit sie den Bestimmungen der §§ 305 bis 310 BGB nicht widersprechen.